Außenfläche für die Gastronomie

Die Gastronomie leidet unter den Einschränkungen während der Coronakrise. Die Einschränkungen sind zum Infektionsschutz überwiegend berechtigt. Um beidem gerecht zu werden, wäre eine Lockerung, vor allem durch mehr Platz für die Bewirtung der Gäste benötigt. Ohne die Verbote für den Innenbereich anzutasten, kann auf Außenflächen zumindest ein Teil von Gästen wie vor der Corona-Zeit bewirtet werden. Bei Nichteinhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen werden die Genehmigungen sofort widerrufen.

Die Grünen fordern in Form eines Antrags in der nächsten Stadtverordnetenversammlung Flexibilität in der Friedberger Verwaltung. Unbürokratisch sollen Flächen für die Außengastronomie in der Innenstadt für die Saison 2020 genehmigt werden

Genutzt werden können

  • Parkplätze vor den Gastronomiebereichen (öffentliche und private)
  • private Flächen, wenn der/die Eigentümer einverstanden sind und keine Fluchtwege versperrt werden
  • Nebenflächen bzw. Flächen von Dritten in räumlicher Nähe zur Gaststätte, soweit es keine nennenswerte Beeinträchtigung gibt (Nutzung bis 22 Uhr)

Weiterer Hinweis:

Dieses Anliegen entspricht einem kommunalen Beschluss aus Köln und wurde dort von allen demokratischen Parteien mitgetragen. Ein Widerspruch zu den aktuellen Regelungen des Landes Hessen darf nicht entstehen.

Die im Bild gezeigten Gastronomiebetriebe sind Beispiele und nicht speziell zu diesem Antrag aktiv geworden.